Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EBT- Aluminiumbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EBT- Aluminiumbau GmbH
1) Unsere Leistungen beinhalten keine Erdaushubmitnahme/keine Elektroarbeiten/keine Demontagearbeiten/keine Stein-, Pflaster- oder Holzzuschnitte.
2) Die Regenrinnen sind vorsichtig bei Überdachungen zu reinigen, da die Schnittkanten der Gläser scharf sein können. Schutzhandschuhe sind unbedingt notwendig.
3) Zahlungsbedingungen: 10% Anzahlung – Abschlagzahlungen nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke.
Bezahlung sofort nach Montage ohne Abzug per Überweisung oder in Bar an die hauseigenen Monteure. Bei mehrtägigen Bauprojekten behalten wir uns vor nach jeweiligen Baufortschritt zwischenzeitlich abzurechnen.
4) Außergewöhnliche Schneelasten, wie beispielsweise im Norddeutschen Tiefland, können bei einer Konstruktionsplanung nicht berücksichtigt werden. Daher ist die Konstruktion von übermäßigen Belastungen zu räumen.
5) Die Baustelle muss sauber zugänglich sein und geräumt sein. Wir sägen vor Ort unsere Aluminiumprofile teilweise zu. Dies hat Aluminiumspäne zur Folge. Eine Sägefläche ist vorzubereiten, falls keine Aluspäne zwischen den Terrassenbelagsfugen erwünscht sind. Bitte beachten Sie in unseren AGB`s Punkt 12 Montagebedingungen.
6) Wir behalten uns vor, bei Nichtzahlung unserer Rechnungen, ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen.
- Allgemeines
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der EBT- Aluminiumbau GmbH. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Mit Annahme dieser AGB, erklären Sie sich automatisch mit unserem Montageleitfaden einverstanden.
1.4 Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
1.5 Der Käufer hat die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen nach Montagebeendigung abzunehmen; erfolgt innerhalb 7 Werktagen keine Abnahme, so gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.
1.6 Für Verträge mit Käufern, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Gebietes von Deutschland haben und für Lieferungen in Gebiete außerhalb von Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts nach dem Haager Kaufrechtsabkommen (EKG) bzw. des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf.
1.7 Wir weisen gemäß § 26 Abs. 1 BDSG darauf hin, dass wir über den Käufer personenbezogene Daten speichern (nur für interne Zwecke).
- Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2.2 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
2.3 Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen
Dingen die Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
2.4 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages da. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald die Auftragsbestätigung, oder das Angebot unterschrieben wird.
2.5 Auftragsbestätigungen können ausschließlich schriftlich vereinbart werden.
2.6 Der Verbraucher muss vor der Auftragserteilung, an die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH, die
Eigentumsverhältnisse offenlegen. Nach Auftragserteilung geht die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH davon aus, dass der Verbraucher auch Eigentümer ist. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen.
2.7 Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reicht auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch die Bauherren sicherzustellen.
Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit dem Außendienstmitarbeiter vereinbart werden, sind vor dem Montagetermin vom Auftraggeber im Einklang der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträgliche Reklamationen der Positionierung sehen wir nicht als Mangel an.
2.8 Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Dazu muss entweder der Vertrieb Tel.: 05452 5919940 | info@ebt-aluminiumbau.de| informiert werden oder die Serviceabteilung Tel.: 05452 5919940| service@ebt-aluminiumbau.de Arbeitsanweisungen, die vor Ort mit den Monteuren besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe und Position der Produkte.
- Preise, Verpackung und Versand, Rücksendekosten, Teillieferungen
3.1 Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die
vereinbarten Preise, der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.
3.2 Sind seit Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder
Materialpreise, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
3.3 Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und
Konstruktionsarten.
3.4 Verpackungen werden Eigentum des Kunden.
3.5 Soweit der Kunde Verbraucher ist und von seinem Gewährleistungsanspruch wirksam Gebrauch macht, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bzw. Abholung.
3.6 Bei Teillieferungen, die durch uns ohne Rücksprache mit dem Kunden veranlasst werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung werden zusätzlich die vereinbarten Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.
- Lieferzeiten
4.1 Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Verschiebung eines bestehenden Termins oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins vor. Hierzu müssen auch Arbeitszeitengesetze respektiert werden und können dementsprechend auch ein Grund von Folgemontageterminen oder von kurzfristigen Planungsänderungen sein. Es muss berücksichtigt werden, dass das Handwerk nicht immer konkret planbar ist und es können durch äußere Einflüsse Abweichungen in der Planung vorkommen.
4.2 Die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH ist bei Fremdprodukten von verschiedenen Lieferanten und deren Lieferzeiten abhängig. Eine eventuelle Lieferverzögerung ist zu akzeptieren und ist vor jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen.
- Gewährleistung
Für alle von uns montierten Elemente/ausgenommen Elektro- und Verschleißteile übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 5 Jahren nach VOB. Auf alle Aluminiumteile der Überdachung erhalten Sie auf die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller. Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Ausgenommen sind außerdem B-Ware-Artikel und Ausstellungsstücke. Hier übernimmt der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht von 1 Jahr.
EBT- Aluminiumbau GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und EBT- Aluminiumbau GmbH hat die Wahl zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der EBT- Aluminiumbau GmbH müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.
Bei Wandanschlüssen wird die Fuge zwischen dem Anschluss und dem Wandprofil mit einem Polymerkleber, einem PU-Kleber abgedichtet und stellt eine dauerelastische Versiegelungsfuge da. Diese sind Wartungsfugen und unterliegen daher nicht der Gewährleistung. Durch die EBT-Aluminiumbau GmbH werden keine Dachdeckerarbeiten oder seitliche Wandanschlüsse erstellt. Terrassendächer und Carport werden aus kaltgezogenen Profilen gefertigt, bei stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere der Hauswandanschluss, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge da.
Gewährleistung bei Markisenstoffen
Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS Regelungen.
Einschlüsse oder Fehlbildungen in der Pulverbeschichtung, Feine Kratzer, winzige Dellen, leichte
Profilverwölbungen, Verschürfungen etc. stellen keinen Mangel dar, da diese produktionsbedingt sind. Sie haben keine Auswirkungen auf die Funktionalität oder die Lebensdauer des Systems und sind geringfügige Begleiterscheinungen aufgrund äußerer Einflüsse. Bei kleinen Kratzern unter 50 mm und 1 mm Tiefe sowie kleineren Dellen unter 1 cm² wird eine Ausbesserung mit einem Lackstift vorgenommen. Falls dennoch der Austausch des Bauteils gewünscht wird, so muss dieser in Höhe der Hersteller- und Lohnkosten an den Verbraucher berechnet werden.
Garantie auf Polycarbonat Platten
Unsere Stegplatten sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben. Die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH gewährt eine 10-jährige Garantie, auf Lichtdurchlässigkeit, Hagelwiderstand und Elastizität, unter folgenden Bedingungen:
- Definitionen:
Lichtdurchlässigkeit: behält minimal 96% des ursprünglichen Lichtdurchlässigkeitswertes bestimmt nach der DIN 5036 Norm
Hagelwiderstand: bei Hagelbruch (4,5 g a 21 m/s = Joule) gibt es nicht mehr als 5 Löcher bei 10 Hagelkörnern
Elastizität: Elastizitätsmoduls bleibt behalten bis wenigstens 2100 Mpa, bestimmt nach ISO 527
- Unsere Garantiepflicht deckt keine einzigen Folgeschäden und ist beschränkt, nach unserer Wahl, entweder in der Rückzahlung der Beträge am Kunden angerechnet, ab dem fünften Jahr bis zum siebten Jahr jährlich um 40%, ab dem siebten Jahr um 70% vermindert, oder zum Austausch der Waren.
- Jeder Anspruch auf Garantie verfällt:
- nach dem Verstreichen der Garantiefrist, die am Datum der Ausgabe dieses Garantiezeugnisses eintritt
- bei Beschädigung während der Instandhaltung
- bei Änderung und/oder Reparatur vom Kunden oder von Dritten
- Für alles, was in diesen Garantiebedingungen nicht ausdrücklich erwähnt ist, weisen wir auf unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen hin, die der Kunde erklärt zu kennen und zu akzeptieren.
- Wenn der Anspruch des Kunden grundlos ist, werden die Kosten zu Lasten dem Kunden gelegt, auf Angabe der Rechnung.
Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich (innerhalb eines Monats, nachdem der Mangel entdeckt hat oder sollte entdeckt haben) unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert.
Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
- Haftungsbeschränkungen
6.1 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2 Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt EBT- Aluminiumbau GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. EBT- Aluminiumbau GmbH haftet nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.
6.3 Für die Tragfähigkeit und die statisch korrekten Ausführungen der Wände Decken an die EBT-Aluminiumbau die Überdachungen anbringt ist der Bauherr verantwortlich.
6.4 Trotz fachgerechter Montage und regelmäßiger Befestigung können Knackgeräusche durch Einsatz unterschiedlicher Materialien und Umwelteinflüsse vorkommen.
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Die Widerrufsfrist beginnt ab der Auftragsbestätigung.
7.1 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Firma EBT- Aluminiumbau GmbH, Hügelstraße 20 in 49497 Mettingen, info@ebt-aluminiumbau.de, Tel. 05452 5919940, Fax. 05452 5919941, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
7.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7.3 Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
7.4 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
7.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
7.6 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der
Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- Zahlung
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
8.2 Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer oder berechtigten Vertretungspersonen möglich.
8.3 Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden den Kunden berechnet.
8.4 Schecks werden nicht akzeptiert.
8.5 Die Aufrechnung ist außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
8.6 Wird über das Vermögen des Käufers die Insolvenz oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet oder wird vom Käufer die Zahlung schuldhaft eingestellt oder kommt es zur
Zwangsvollstreckung gegen den Käufer, so ist die Verkäuferin berechtigt, jederzeit anstelle der vereinbarten Zahlung sofortige Barzahlung zu verlangen, sein Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese wegzunehmen und freihändig zu verwerten sowie vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Vorbehalten bleibt das Recht der Verkäuferin auf Schadenersatz. In diesen Fällen sind sämtliche Stundungszusagen aufgehoben, und zwar auch hinsichtlich laufender Wechsel, deren Fälligkeit noch nicht eingetreten ist.
- Eigentumsvorbehalt
9.1 Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von EBT- Aluminiumbau GmbH. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
9.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung des Lieferanten unberührt.
9.3 Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche
Zustimmung des Lieferanten nicht an andere herausgeben.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich anzuzeigen.
- Abtretbarkeit von Ansprüchen
10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Datenschutz
11.1 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen.
11.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt EBT- Aluminiumbau GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter. Der Kunde kann der Nutzung seiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke durch formlose E-Mail widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
11.3 EBT- Aluminiumbau GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
11.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung
seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
- Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen
12.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.
12.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
12.3 Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne
besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Bei vorgesehenen Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz entfernt werden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Der Montagetrupp des Verkäufers arbeitet mit Baumaschinen und gegebenenfalls chemischen Materialien. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haftet der Verkäufer nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (Bauvlies oder ähnlichen Baustellenschutzeinrichtungen).
12.4 Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen
(Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
12.5 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler,
Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist kein Auftragsinhalt des Verkäufers und darf nicht durch diese ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
12.6 Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die Anpflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang des Verkäufers. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
12.7 Die Terrassen- oder Parkfläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von
Terrassenmöbeln, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzzuschnitt durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis gerechnet werden.
12.8 Montagen erfolgen im Regelfall im Freien. Da Material und Montagetrupp des Verkäufers
Wettereinflüssen sowie örtlicher Gegebenheiten wie z. B. Erde und Regen ausgesetzt sind, ist eine
Verschmutzung von Böden und Wänden nicht auszuschließen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für sämtliche Verschmutzungen. Hier obliegt es in der Pflicht des Käufers Flächen ggf. durch Folien oder Bauvlies zu schützen.
12.9 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.
12.10 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen Montage, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.
- Schlussbestimmungen
13.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien.
13.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
13.3 Informationspflicht nach § 36 VSBG
13.4 EBT- Aluminiumbau GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an
Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
13.6 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche
wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
13.7 Die Notwendigkeit eines Statikers bei Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen bedarf einem Aufpreis in Höhe des Statikers festgelegten Summe.