Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EBT- Aluminiumbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EBT- Aluminiumbau GmbH
1) Unsere Leistungen beinhalten keine Erdaushubmitnahme/keine Elektroarbeiten/keine Demontagearbeiten/keine Stein-, Pflaster- oder Holzzuschnitte.
2) Die Regenrinnen sind vorsichtig bei Überdachungen zu reinigen, da die Schnittkanten der Gläser scharf sein können. Schutzhandschuhe sind unbedingt notwendig.
3) Zahlungsbedingungen: 10% Anzahlung – Abschlagzahlungen nach Fertigstellung der einzelnen Gewerke.
Bezahlung sofort nach Montage ohne Abzug per Überweisung oder in Bar an die hauseigenen Monteure. Bei mehrtägigen Bauprojekten behalten wir uns vor nach jeweiligen Baufortschritt zwischenzeitlich abzurechnen.
4) Außergewöhnliche Schneelasten, wie beispielsweise im Norddeutschen Tiefland, können bei einer Konstruktionsplanung nicht berücksichtigt werden. Daher ist die Konstruktion von übermäßigen Belastungen zu räumen.
5) Die Baustelle muss sauber zugänglich sein und geräumt sein. Wir sägen vor Ort unsere Aluminiumprofile teilweise zu. Dies hat Aluminiumspäne zur Folge. Eine Sägefläche ist vorzubereiten, falls keine Aluspäne zwischen den Terrassenbelagsfugen erwünscht sind. Bitte beachten Sie in unseren AGB`s Punkt 12 Montagebedingungen.
6) Wir behalten uns vor, bei Nichtzahlung unserer Rechnungen, ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen.
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der EBT- Aluminiumbau GmbH. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Mit Annahme dieser AGB, erklären Sie sich automatisch mit unserem Montageleitfaden einverstanden. 1.4 Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
1.5 Der Käufer hat die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen nach Montagebeendigung abzunehmen; erfolgt innerhalb 7 Werktagen keine Abnahme, so gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.
1.6 Für Verträge mit Käufern, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb des Gebietes von Deutschland haben und für Lieferungen in Gebiete außerhalb von Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts nach dem Haager Kaufrechtsabkommen (EKG) bzw. des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf.
1.7 Wir weisen gemäß § 26 Abs. 1 BDSG darauf hin, dass wir über den Käufer personenbezogene Daten speichern (nur für interne Zwecke).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2.2 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.
2.3 Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allen Dingen die Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
2.4 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages da. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald die Auftragsbestätigung, oder das Angebot unterschrieben wird.
2.5 Auftragsbestätigungen können ausschließlich schriftlich vereinbart werden.
2.6 Der Verbraucher muss vor der Auftragserteilung, an die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH, die
Eigentumsverhältnisse offenlegen. Nach Auftragserteilung geht die Firma EBT- Aluminiumbau GmbH davon aus, dass der Verbraucher auch Eigentümer ist. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen.
2.7 Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reicht auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch die Bauherren sicherzustellen.
Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit dem Außendienstmitarbeiter vereinbart werden, sind vor dem Montagetermin vom Auftraggeber im Einklang der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträgliche Reklamationen der Positionierung sehen wir nicht als Mangel an.
2.8 Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Dazu muss entweder der Vertrieb Tel.: 05452 5919940 | info@ebt-aluminiumbau.de| informiert werden oder die Serviceabteilung Tel.: 05452 5919940| service@ebt-aluminiumbau.de Arbeitsanweisungen, die vor Ort mit den Monteuren besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe und Position der Produkte.
3. Preise, Verpackung und Versand, Rücksendekosten, Teillieferungen
3.1 Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise, der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.
3.2 Sind seit Vertragsabschluss mindestens 1 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder
Materialpreise, so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
3.3 Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.
3.4 Verpackungen werden Eigentum des Kunden.
3.5 Soweit der Kunde Verbraucher ist und von seinem Gewährleistungsanspruch wirksam Gebrauch macht, trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bzw. Abholun